1. Fachanwalt für Verkehrsrecht mit anerkannt überdurchschnittlichen Kenntnissen 2. Schwerpunkte in Verkehrsrecht Arbeitsrecht Allgemeinem Zivilrecht 3. Mitglied in relevanten juristischen Vereinigungen und Wirtschaftsforen 4. Erfahrung in internationaler Anwaltskanzlei vor der Selbstständigkeit