1. Fachanwalt für Verkehrsrecht mit anerkannt überdurchschnittlichen Kenntnissen
2. Schwerpunkte in Verkehrsrecht Arbeitsrecht Allgemeinem Zivilrecht
3. Mitglied in relevanten juristischen Vereinigungen und Wirtschaftsforen
4. Erfahrung in internationaler Anwaltskanzlei vor der Selbstständigkeit